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Brexit; Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige

Britische Staatsangehörige, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen.

Landratsamt Roth

Personenstands- und Ausländerwesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
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13:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Weinbergweg 1
91154 Roth

Postanschrift

91152 Roth