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Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Gemeinde Weitramsdorf

Bauverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch des Rathauses einen Termin.

Hausanschrift

Ummerstadter Str. 11
96479 Weitramsdorf

Postanschrift

Postfach 1138
96477 Weitramsdorf