Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Johann-Sebastian-Bach-Platz 1
91522 Ansbach
Nürnberger Straße 26
91522 Ansbach
Nürnberger Straße 26
91522 Ansbach
Nürnberger Straße 26
91522 Ansbach
Die Gemeinden sind gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung berechtigt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) zu verfolgen und zu ahnden.
Gemeinden können Verkehrsüberwachung eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben (z. B. Beteiligung an einem Zweckverband).
Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.