Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Für die Verfolgung von Dienstvergehen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kreisangehöriger Gemeinden sind die Landratsämter zuständig, bei Dienstvergehen von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern kreisfreier Städte sind die Regierungen zuständig.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donaupark 12
93309 Kelheim
Donaupark 12
93309 Kelheim