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Bürgermeister/Oberbürgermeister; Aufsicht

Für die Verfolgung von Dienstvergehen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kreisangehöriger Gemeinden sind die Landratsämter zuständig, bei Dienstvergehen von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern kreisfreier Städte sind die Regierungen zuständig.

Landratsamt Berchtesgadener Land

Fachbereich 25 - Kommunales, Kultur, EuRegio, Wahlen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 14:00 Uhr
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Salzburger Straße 64
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Salzburger Straße 64
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