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Bürgermeister/Oberbürgermeister; Aufsicht

Für die Verfolgung von Dienstvergehen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kreisangehöriger Gemeinden sind die Landratsämter zuständig, bei Dienstvergehen von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern kreisfreier Städte sind die Regierungen zuständig.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Rechts-/Fach- und Finanzaufsicht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr





Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Hausanschrift

Poststraße 1
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

Postfach 1451
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm