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Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung

Werden die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet diese/r dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Stadt Straubing

Baugenehmigungen / Denkmalschutz

Öffnungszeiten

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94315 Straubing

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Postfach 0352
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