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Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). 

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Allgemeine Verwaltung, Gewerberecht und Gesundheitswesen - Sachgebiet 64

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