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Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 4 - Sg. 45 - Gesundheitsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr





Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Hausanschrift

Poststraße 1
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

Postfach 1451
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm