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Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kronacher Str. 41
96257 Redwitz a.d.Rodach
Postfach 100
96255 Redwitz a.d.Rodach