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Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Von-Tilly-Str. 7
92363 Breitenbrunn
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