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Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
und
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Marktplatz 1
91788 Pappenheim
Marktplatz 1
91788 Pappenheim