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Parkgebühren; Zahlung

Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).

Verwaltungsgemeinschaft Reichling

nichtvorhandene Aufgaben

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 -12:00 (nur Einwohnermeldeamt)

Hausanschrift

Untergasse 3
86934 Reichling

Postanschrift

Untergasse 3
86934 Reichling