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Lasereinrichtung; Informationen über die Anforderungen beim Betrieb

Mit Lasereinrichtungen dürfen nur fachkundige Personen umgehen. Vor der ersten Inbetriebnahme der Lasereinrichtung muss diese von einer befähigten Person geprüft werden. 

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Dezernat 22 - Strahlenschutz, Betriebssicherheit und Medizinprodukte

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