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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Stadt Füssen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Es ist auch möglich, Termine zu vereinbaren, die außerhalb der Öffnungszeiten liegen.

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Lechhalde 3
87629 Füssen

Postanschrift

Lechhalde 3
87629 Füssen