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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Markt Burtenbach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausgäßchen 1
89349 Burtenbach

Postanschrift

Rathausgäßchen 1
89349 Burtenbach