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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Forchheimer Str. 32
96129 Strullendorf
Postfach 45
96127 Strullendorf