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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hauptstr. 1
92703 Krummennaab

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Hauptstr. 1
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