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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Markt Murnau a.Staffelsee

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Einwohnermeldeamt am Donnerstag bis 18 Uhr geöffnet. Termine auch nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Hausanschrift

Untermarkt 13
82418 Murnau a. Staffelsee

Postanschrift

Postfach 12 48
82412 Murnau a. Staffelsee