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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Stadt Bad Rodach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:45 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:45 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Markt 1
96476 Bad Rodach

Postanschrift

Markt 1
96476 Bad Rodach