Vergabeverfahren von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen; Beratung öffentlicher Auftraggeber
Die sog. VOB-Stellen beraten als Vergabeberatungsstelle öffentliche Auftraggeber sowie private Zuwendungsempfänger bei deren Vergabeverfahren bis zur Auftragserteilung.
Description
Die VOB-Stelle (VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) wird zur Vermeidung von Vergabefehlern und aufwendigen Nachprüfungsverfahren präventiv tätig. In konkreten Vergabeverfahren sind die VOB-Stellen Ansprechpartner zu Fragen des Vergaberechts, um Vergabefehler und Nachprüfungsverfahren zu vermeiden.
Die Zuständigkeit richtet sich nicht nach dem Sitz der Beschwerde führenden Firma oder dem Ort der Baumaßnahme, sondern dem Sitz der Vergabestelle.
Die VOB-Stelle steht öffentlichen Auftraggebern sowie privaten Zuwendungsempfängern für folgende beratenden Aufgaben zur Verfügung:
- Anlauf- und Koordinierungsstelle für Fragen der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) oberhalb und unterhalb des EU-Schwellenwertes
- Beratung in Fragen der Ausschreibung und Vergabe von Leistungen nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) unterhalb und nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Sektorenverordnung (SektVO) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) oberhalb des EU-Schwellenwertes
- Beratungsstelle für Architekten- und Ingenieurleistungen nach der VgV, der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) und (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Für Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes nach VOB/A ist die VOB-Stelle Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A.
Prerequisites
Die Zuständigkeiten der VOB-Stelle sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Zuständigkeiten der VOB-Stellen bei den Regierungen vom 11. Oktober 2017 (AllMBl. S. 455) geregelt.
Die VOB-Stellen der Regierungen beraten als Vergabeberatungsstellen öffentliche Vergabestellen (Staatliche Bauämter, Wasserwirtschaftsämter sowie kommunale Vergabestellen) und private Zuwendungsempfänger oder private Empfänger gesetzlicher Leistungen, soweit
- diese aufgrund der Zuwendungsbescheide oder von Rechtsvorschriften an die Vergabevorschriften gebunden sind und
- der Regierung vom zuwendungsgebenden oder leistungsgewährenden Ressort Aufgaben zugewiesen sind und
- die Vergabestelle die Regierung als Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A in der Bekanntmachung angegeben hat.
Dies erfolgt bei Fragen zu Vergaben von Bauleistungen, Lieferleistungen, Dienstleistungen, Konzessionen und freiberuflichen Leistungen.
Procedure
Der Antrag auf Beratung ist bei der VOB-Stelle zu stellen. Bei einer Bitte um Beratung kann telefonisch Kontakt aufgenommen werden. Oft kann eine Anfrage jedoch ohne weitere Angaben und Unterlagen nicht beraten werden. Daher empfiehlt es sich auch Anfragen per E-Mail zu stellen. Es werden folgende Informationen benötigt:
- Benennung des Vergabeverfahrens und der Baumaßnahme bzw. Liefer- oder Dienstleistung
- Benennung des Auftraggebers (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail)
- Benennung des planenden Büros (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail)
- Konkrete Frage zum Vergabeverfahren
- Benennung der Zuwendungsgeber (falls Zuwendungen)
Deadlines
Processing time
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: alle Unterlagen, die zur Beratung notwendig sind
Forms
If you select a location in "On location" the adress of the responsible authority can be pre-filled.
-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV)
- Legal bases, Bavaria-wide: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer-und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) [File format: pdf]
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über die Honorare für Architekten-und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)
- Legal bases, Bavaria-wide: Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013)
Related issues
- Ausschreibungen; Bekanntmachungsplattform
- Public Private Partnership; Realisierung öffentlicher Baumaßnahmen in Bayern
- Vergabe; Öffentliche Aufträge
- Vergabeplattform; Abwicklung von Bau- und Lieferaufträgen
- Vergabeverfahren von Bauleistungen; Durchführung von Nachprüfungen
- Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
Status: 25.05.2020
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