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Tierische Nebenprodukte; Beantragung der Betriebszulassung

Betriebe zur Verwendung, Lagerung, Behandlung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten, benötigen je nach Tätigkeit ggf. eine Zulassung mit Zuweisung einer individuellen Zulassungsnummer.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz

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