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Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Gemeinde Ottobrunn

Standesamt / Friedhofswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn

Postanschrift

Postfach 1132
85502 Ottobrunn