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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Markt Au i.d.Hallertau

Amt 1/11 - Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Untere Hauptstraße 2
84072 Au i. d. Hallertau

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Untere Hauptstraße 2
84072 Au i. d. Hallertau