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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Ansprechpartner - Markt Fürstenzell

SG 11.4 - Bürgerbüro: Standesamt, Pass- und Meldewesen; Wahlen

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