Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
und
13:15 Uhr - 16:00 Uhrund
13:15 Uhr - 18:00 Uhr
Hauptstr. 28
94551 Lalling
Hauptstr. 28
94551 Lalling