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Studium im Beamtenverhältnis; Informationen zum Fachbereich Rechtspflege (fachlicher Schwerpunkt Rechtspflege)

Der Studiengang Rechtspflege vereint ein modernes duales Hochschulstudium mit einer krisensicheren Anstellung im öffentlichen Dienst.

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Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Rechtspflege
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Leistungsdetails

Der Studiengang mit dem Abschluss "Diplom-Rechtspfleger (FH)" vermittelt die Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Tätigkeit eines Rechtspflegers bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften erforderlich sind. Die Absolventen sollen in der Lage sein, den vielfältigen und anspruchsvollen Aufgabenstellungen des Berufs gerecht zu werden.

Das Fachstudium dauert insgesamt ca. 20 Monate und findet in zwei Abschnitten am Fachbereich Rechtspflege der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Starnberg statt. Die theoretischen Abschnitte werden von zwei insgesamt ca. 16 Monate dauernden berufspraktischen Abschnitten an bayerischen Justizbehörden begleitet, um den Praxisbezug zu gewährleisten.

Diese Form des dualen Studiums bringt eine ideale Verbindung: Fundierte juristische Kenntnisse auf verschiedensten Rechtsgebieten und zugleich ein tieferer Einblick in die Praxis der Rechtsanwendung und die praktische Tätigkeit des Rechtspflegers bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis bereitet die Studenten in einer nur dreijährigen Ausbildung damit optimal auf ihren späteren Berufseinsatz vor.

Je nach Bedarf der Justizverwaltung werden jährlich zum 1. September regelmäßig zwischen ca. 60 und 100 Studierende eingestellt. Nähere Informationen über Inhalte und Ablauf des Studiums, die Einstellungsbehörden sowie über die Bewerbung finden Sie im Internet auf der Homepage des Fachbereichs Rechtspflege (siehe "Weiterführende Links").

Einstellungsvoraussetzungen:

  • die unbeschränkte Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (z.B. Meisterprüfung und gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen)
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Verfassungstreue
  • Altersgrenze: 45. Lebensjahr zum Einstellungszeitpunkt noch nicht vollendet
  • gesundheitliche Eignung
  • charakterliche Eignung
  • erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses und am gesonderten Auswahlverfahren des jeweiligen Geschäftsbereiches

Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin oder den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.

Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerberinnen und Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen.

Die Studierenden erhalten während der fachtheoretischen Studienanteile eine unentgeltliche Unterkunft am Studienort Starnberg.

Bitte beachten Sie die Termine für das Auswahlverfahren durch den Bayerischen Landespersonalausschuss (siehe "Weiterführende Links").

Stand: 06.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Zentralverwaltung