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Innergemeinschaftlicher Handel mit bestimmten Tieren und tierischen Erzeugnissen; Beantragung der Zulassung eines Betriebs

Sie müssen für Ihren Betrieb eine Zulassung beantragen, wenn Sie gewerblich mit Tieren, Zuchtmaterial und/oder tierischen Erzeugnissen innergemeinschaftlich handeln wollen.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 4 - Sg. 46 - Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Poststraße 3
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm