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Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Gartenstr. 1
90571 Schwaig b.Nürnberg
Gartenstr. 1
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