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Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
und
14:00 Uhr - 16:15 Uhrund
14:00 Uhr - 17:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:15 Uhr
Frankenstr. 3
96486 Lautertal
Postfach 1161
96485 Lautertal