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Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
und
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
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13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Oberer Stadtplatz 1
94405 Landau a.d.Isar
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