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Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.
und
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausstr. 25
97514 Oberaurach
Postfach 9
97514 Oberaurach