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Fahrtkosten; Beantragung eines Zuschusses von der Gemeinde

Gemeinden können einen Fahrtkostenzuschuss gewähren.

Formulare

Ergänzung: Stadt Gunzenhausen

Für Sie zuständig

Stadt Gunzenhausen - I/2 - Digitalisierung, Mobilität, Wahlen und Bevölkerungsschutz

Leistungsdetails

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde zur Verfügung.

Ergänzung: Stadt Gunzenhausen

Umtausch des Führerscheins gegen ein ÖPNV-Ticket:

Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren, die bei der Führerscheinstelle ihren gültigen Führerschein freiwillig und dauerhaft abgeben, erhalten von der Stadt Gunzenhausen einen freiwilligen Zuschuss für ein ÖPNV-Jahresticket des VGN maximal der Stufe 2.

 

Zuschuss einer Schülermonatsfahrkarte bzw. 365-Euro-Ticket:

Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet (einschließlich Stadtteile), die keinen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung (Schulweg kürzer als 3 km bei Grundschulen bzw. 2 km bei weiterführenden Schulen) haben, erhalten einen finanziellen Zuschuss zur Monatskarte. Dies gilt auch für Auszubildende und Berufsschüler, die in Gunzenhausen sowohl Arbeits- wie auch Wohnort haben.

Alternativ zur Monatskarte können u. a. Schülerinnen, Schüler und Auszubildende auch das 365-Euro-Ticket des VGN erwerben. Voraussetzung ist, dass Schule bzw. Ausbildungsstelle und der Wohnort im Geltungsbereich des VGN liegen.

Ergänzung: Stadt Gunzenhausen

Umtausch des Führerscheins gegen ein ÖPNV-Ticket:

Die Personen müssen bei der Antragstellung

  • in Gunzenhausen mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und
  • das 65. Lebensjahr vollendet haben.

Die Antragsteller haben einen aktuellen Nachweis der Führerscheinstelle (nicht älter als zwei Monate) über die freiwillige Abgabe des Führerscheins vorzulegen.

Der Umtausch gegen das ÖPNV-Ticket ist nur einmal möglich. 

 

Zuschuss einer Schülermonatsfahrkarte bzw. 365-Euro-Ticket:

Der Zuschuss wird gewährt für Schülerinnen und Schüler, Berufsschülerinnen und –schüler sowie Auszubildende

  • mit Wohnsitz im Stadtgebiet von Gunzenhausen (inkl. Stadtteilen),
  • Schule bzw. Arbeitsplatz in Gunzenhausen,
  • die keinen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung haben und
  • die die Fahrkarte auf eigene Kosten erwerben.

Ergänzung: Stadt Gunzenhausen

Umtausch des Führerscheins gegen ein ÖPNV-Ticket:

Nutzen Sie das untenstehende Antragsformular. Der ausgefüllte Antrag ist mit einer Bestätigung über die Rückgabe der Fahrerlaubnis des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen sowie einem Lichtbild für den Verbundpass bei der Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH Gunzenhausen, Marktplatz 44, Gunzenhausen, persönlich abzugeben.

Der ausgefüllte Antrag ist mit einer Bestätigung über die Rückgabe der Fahrerlaubnis des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen sowie einem Lichtbild für den Verbundpass bei der Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH Gunzenhausen, Marktplatz 44, Gunzenhausen, persönlich abzugeben.

 

Zuschuss einer Schülermonatsfahrkarte bzw. 365-Euro-Ticket:

Das Antragsformular ist auszufüllen und mit den aufgeklebten Wertmarken bei der Stadt Gunzenhausen, Zimmer 16, abzugeben. Im Falle eines Online-Tickets ist der Kaufbeleg abzugeben.

Ergänzung: Stadt Gunzenhausen

Umtausch des Führerscheins gegen ein ÖPNV-Ticket:

In jedem Kalenderjahr können bis zu 30 Führerscheine gefördert werden. Entscheidend ist das Datum der Antragstellung.

 

Zuschuss einer Schülermonatsfahrkarte bzw. 365-Euro-Ticket:

keine.

Ergänzung: Stadt Gunzenhausen

Ein Online-Verfahren kann nicht zur Verfügung gestellt werden, da in beiden Fällen Unterlagen im Original einzureichen sind. Die nötigen Formulare stehen jedoch zum Download bereit.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales