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Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente ''Bürgerbegehren und Bürgerentscheid'' ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden.
Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn