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Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt

Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) erhalten.

Landratsamt Roth

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Do
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Hausanschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Postanschrift

91152 Roth