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Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs

Wenn Sie den Beruf des Apothekers in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation als Apotheker/Apothekerin ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe

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