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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stadt Bad Rodach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:45 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:45 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Markt 1
96476 Bad Rodach

Postanschrift

Markt 1
96476 Bad Rodach