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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf

Kasse

  • Zu finden in
    Rathaus (Zimmer: 006)
    Tätig für
    Sprechzeiten
    • Kasse

      Mo
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 16:00 Uhr
      Di
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
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      und

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      Do
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

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      Fr
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      + nach Vereinbarung
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    Rathaus
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Anzahl: 2