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Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber (ANKER); Betrieb

Der Freistaat Bayern unterhält Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylgesetz (AsylG), welche durch die Regierungen errichtet und betrieben werden.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 14.2 - Flüchtlingsunterbringung, Flüchtlingsbetreuung, zentrale Aufgaben

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:30 Uhr - 11:30 Uhr Donnerstag 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung.

Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:15 Uhr - 16:15 Uhr
Freitag 07:15 Uhr - 14:30 Uhr

Hausanschrift

Karlstraße 2
86150 Augsburg

Postanschrift

86145 Augsburg