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Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Gemeinde Pettstadt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung

Hausanschrift

Kirchplatz 10
96175 Pettstadt

Postanschrift

Kirchplatz 10
96175 Pettstadt