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Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Gemeinde Waldbüttelbrunn

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Lindenstr. 3
97297 Waldbüttelbrunn

Postanschrift

Lindenstr. 3
97297 Waldbüttelbrunn