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Gewässer dritter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz

Staat und Kommunen ergreifen Schutzmaßnahmen und treffen Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Gars a.Inn

Verwaltungsgemeinschaft Gars a.Inn

Hausanschrift

Hauptstraße 3
83536 Gars a.Inn

Postanschrift

Hauptstraße 3

83536 Gars a.Inn

E-Mail

info@gars.de

Telefon

+49 8073 9185-0

Webseite

www.gars.de

Leistungsdetails

Von Ihrer Gemeinde erhalten Sie nähere Informationen über die Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasserereignissen zu begrenzen, sowie zu der für Ihr Gemeindegebiet kritische Hochwassermarke.

Kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen können im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) mit Finanzmitteln des Freistaates Bayern gefördert werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Verwandte Themen". 

Über Ihre Gemeinde erhalten Sie weitere Informationen und Hinweise.

Allgemeine Tipps zum Verhalten bei Hochwasser finden sie unter "Weiterführende Links".

Für Fragen zum Thema Hochwasserschutz steht Ihnen auch Ihr Wasserwirtschaftsamt zur Verfügung.

Stand: 22.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz