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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
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13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Marienbergstr. 3
94261 Kirchdorf i.Wald
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