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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Stadt Lauf a.d.Pegnitz

Stadt Lauf a.d.Pegnitz

Hausanschrift

Urlasstr. 22
91207 Lauf a.d.Pegnitz

Postanschrift

Postfach 100244

91205 Lauf a.d.Pegnitz

E-Mail

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Telefon

+49 9123 184-0

Webseite

www.lauf.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales