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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Stadt Auerbach i.d.OPf.

Stadt Auerbach i.d.OPf.

Hausanschrift

Oberer Marktplatz 1
91275 Auerbach i.d.OPf.

Postanschrift

Oberer Marktplatz 1

91275 Auerbach i.d.OPf.

Telefon

+49 9643 20-0

Webseite

www.auerbach.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales