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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Stadt Höchstadt a.d.Aisch

Stadt Höchstadt a.d.Aisch

Hausanschrift

Marktplatz 5
91315 Höchstadt a.d.Aisch

Postanschrift

Postfach 1109

91311 Höchstadt a.d.Aisch

Telefon

+49 9193 626-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales