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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Stadt Ansbach

Stadt Ansbach

Hausanschrift

Johann-Sebastian-Bach-Platz 1
91522 Ansbach

Postanschrift

Nürnberger Straße 26

91522 Ansbach

Telefon

+49 981 51-0

Webseite

www.ansbach.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales