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Bauvorhaben; Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle

Baustellen sind in der Regel im Vorfeld beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. Bergamt in Form einer Vorankündigung anzuzeigen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 26 - Bergamt Südbayern

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