Vergewaltigung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
Beschreibung
Sie wurden sexuell missbraucht oder Opfer einer Vergewaltigung? Dann befinden Sie sich in einer extremen psychischen Belastungssituation! Nehmen Sie fachkundige Hilfe in Anspruch.
Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?
Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.
Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, am Besten sofort nach dem Vorfall über Notruf 110.
Liegt die Tat schon länger zurück? Erstatten Sie dennoch Anzeige, die Tat wird auch noch nach Jahren verfolgt.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Beratung durch die BPfK und Anzeigenerstattung sind kostenlos.
Rechtsgrundlagen
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§ 177 Strafgesetzbuch (StGB)
Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
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Stand: 11.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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