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Lebensmittelunternehmer; Meldung von Betrieben zur Registrierung

Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer Tätigkeiten ausführen die Produktion, die Verarbeitung und den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde registrieren lassen.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 4 - Sg. 46 - Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr



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Löwenstraße 2
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

Postfach 1451
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm